Elektromobilität Ladekabel
HWK Düsseldorf

Ab sofort können gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen / Mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 % und 60 % / Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021Förderaufruf für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur veröffentlicht: BMVI fördert verstärkt gewerbliche Flotten

Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates:

  • M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz),
  • L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) 

sowie

  • Sonderfahrzeuge (soweit diese nicht den Fahrzeugklassen N1, N2 oder N3 zuzuordnen sind)
  • Batterieelektrische Einsatzfahrzeuge, die zur Sicherstellung der dauerhaften Einsatzfähigkeit über eine kraftstoffbetriebene Notstromversorgung verfügen
  • Ladeinfrastruktur, die ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht.

Förderquote

  • Bei Zuwendungen für wirtschaftlich tätige Unternehmen richtet sich die Förderquote nach den beihilferechtlichen Bestimmungen. Im Falle einer Beihilfe sind Förderquoten bis zu 40 Prozent zulässig.
  • Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sog. KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen.
  • Bei Zuwendungen, die keine Beihilfe darstellen, beträgt die Förderquote 90 Prozent, z.B. bei Kommunen und kommunalen Unternehmen, die die geförderten Fahrzeuge im nichtgewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge einsetzen.

Anträge sind über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie zum einen auf der Seite der NOW GmbH und auf der Seite des Projektträgers Jülich.

Quelle: EnergieAgentur.NRW

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

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