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HWK Düsseldorf

Land NRW fördert Batteriespeicher für Privatpersonen und Unternehmen / progres.nrw Programmbereich Markteinführung / 200 Euro pro kWh SpeicherkapazitätFördermittel für stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage

Bereits seit Mitte März können wieder Anträge für eine Förderung von stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage gestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
  • Für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem beschränkt.
  • Die Kapazität des Batteriespeichers in Kilowattstunden darf maximal doppelt so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak.

Hinweis:
Mit dem progres.nrw-Förderprogramm „Markteinführung“ wird ausschließlich der elektrische Batteriespeicher und das zu seinem Betrieb erforderliche Batteriemanagementsystem gefördert.

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Privatpersonen
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, insbes. kleine und mittlere Unternehmen

- mit Sitz in NRW -

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung (progres.nrw – Markteinführung); Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2020

Wie sind die Konditionen?

200 Euro pro kWh Speicherkapazität

Wann ist der Antrag zu stellen?

Anträge können bis zum 20. November 2020 (eingehend bei der Bezirksregierung Arnsberg) gestellt werden.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Dieses gilt insbesondere auch für Maßnahmen, die z. B. im Rahmen eines Neubaus über einen Generalunternehmer/Bauträger umgesetzt werden sollen. Die beantragte Maßnahme darf nicht vorab im Baugewerkenvertrag beauftragt sein. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Einen Link zu den Antragsformularen finden Sie am Ende dieser Seite.

Der Antrag soll in elektronischer Form bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Ebenso sollen die im Antragsformular genannten Unterlagen direkt mit dem Antragsformular hochgeladen werden. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreiche Unterlagenübermittlung mit einer Registriernummer.
Bei jeglichem Schriftverkehr ist die Registriernummer, bestenfalls in der Betreffzeile der Email an progres@bra.nrw.de, anzugeben!

Eine Übermittlung der Anträge im Papierformat ist zulässig, soweit die elektronische Übermittlung eine unbillige Härte für den/die Antragsteller/in bedeuten würde.

Was ist dem Antrag beizufügen?

Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen.

Quelle und alle weiteren Informationen zum Förderprogramm inklusive Antragstellung unter: 
progres.nrw Programmbereich Markteinführung

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

Zum Aquarium 6a

46047 Oberhausen

Tel. 0208 82055-86

Fax 0208 82055-77

peter.scharfenberg--at--hwk-duesseldorf.de