
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kredit (261), Änderungen seit 01.01.2023 Neue Förderbedingungen in der BEG-Richtlinie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 01.01.2023 angepasst:
- Neu: Für eine "serielle Sanierung" gibt es bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Der Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert.
- Bei Eigenleistungen sind ab dem 01.01.2023 auch die Materialkosten förderfähig.
- Anlagen zur Stromversorgung werden nicht mehr mitgefördert.
- Der Anteil an erneuerbaren Energien zur Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt auf 65 %.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW (externer Link zur KfW).
[Quelle: KFW Bankengruppe]