Illustration mit Aktenordner, Mini-Haus, Münzen, Bleistift, Brille und Taschenrechner
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kredit (261), Änderungen seit 01.01.2023 Neue Förderbedingungen in der BEG-Richtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 01.01.2023 angepasst:

  • Neu: Für eine "serielle Sanierung" gibt es bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
  • Der Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert.
  • Bei Eigenleistungen sind ab dem 01.01.2023 auch die Materialkosten förderfähig.
  • Anlagen zur Stromversorgung werden nicht mehr mitgefördert.
  • Der Anteil an erneuerbaren Energien zur Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt auf 65 %.

 Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW (externer Link zur KfW).

[Quelle: KFW Bankengruppe]

HWK Düsseldorf

Dirk Schön

Referent für Umwelt, Energie und Klimabildung

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46047 Oberhausen

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