StandortRegionalplan Ruhr
Plangebiet
Der in Aufstellung befindliche neue Regionalplan umfasst die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Er löst die bislang für das Ruhrgebiet geltenden räumlichen Teilfestlegungen der Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ab.
Bedeutung
Der Regionalplan setzt die Leitplanken der künftigen Entwicklung des Ruhrgebiets für die nächsten 15 bis 20 Jahre und legt z. B. fest, wo neue Siedlungsflächen für spätere Wohn- und Gewerbestandorte entstehen sollen.
Er konkretisiert die landesplanerischen Vorgaben der Raumnutzung für die Planregion und schafft verbindliche Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung.
Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf an der Planerstellung
Um sich frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubringen, haben die sechs Industrie- und Handelskammern sowie die drei Handwerkskammern des Ruhrgebiets im Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan Ruhr ihre Grundsatzpositionen zur künftigen Regionalplanung erarbeitet.
Der Fachbeitrag beschreibt die aus Sicht der Wirtschaft zentralen Themenfelder – wie Gewerbeflächensituation, Energiesektor, Handelsbereich, Verkehrsinfrastruktur –, skizziert die sichtbaren Probleme sowie Defizite und listet die Erfordernisse der Wirtschaft für eine prosperierende Entwicklung des Ruhrgebiets auf. Der „Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan Ruhr“ wurde im Juni 2012 offiziell der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel übergeben.
Über den Fachbeitrag hinaus hat die Handwerkskammer Düsseldorf gemeinsam mit den sechs Industrie- und Handelskammern sowie den beiden Handwerkskammern Dortmund und Münster auf den bisherigen Erarbeitungsprozess unter anderem durch gemeinsame Stellungnahmen inhaltlich eingewirkt:
- April 2012:
Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan Ruhr - Februar 2019:
Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans Ruhr - Dezember 2020:
Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ - April 2022:
Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr - März 2023:
Stellungnahme zum dritten Entwurf des Regionalplans Ruhr
Weiterer Verlauf
Am 10. November 2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr den Regionalplan Ruhr beschlossen. Das Planwerk wird nun beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als übergeordnete Landesplanungsbehörde geprüft. Dafür hat das Ministerium bis zu drei Monate Zeit. Nach erfolgreicher Rechtsprüfung veröffentlicht die Behörde das Planwerk, das mit dem Tag der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft tritt.
Bereits am 25. Juni 2021 hat die Verbandsversammlung dem vorgezogenen Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zugestimmt. Er legt 24 Standorte mit einem Flächenumfang von insgesamt rund 1.300 Hektar für neue großflächige gewerbliche und industrielle Nutzung mit der Zweckbindung „Regionaler Kooperationsstandort“ fest. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 2021 hat der Sachliche Teilplan Rechtskraft erlangt.
Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr