Berufe A-Z - Elektroniker für Gebäudesystemintegration (m/w/d)
Als Elektronikerin oder Elektroniker für Gebäudesystemintegration planst und installierst du Lösungen der vernetzten Gebäudetechnik und bist für die Inbetriebnahme, Wartung und die zugehörige Software verantwortlich.
- Planen: Du bist wesentlicher Bestandteil bei der Planung und Integration neuer Anlagen und Anlageänderungen an bestehenden Objekten.
- Installieren: Du bist verantwortlich für die technische Installation, verlegst Kabel und Leitungen und montierst die notwendigen Komponenten. Zudem kümmerst du dich um die Einrichtung der zugrundeliegenden Software.
- Testen: Sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb testet du das gesamte System auf Fehler und Defekte. Falls nötig, reparierst du kaputte Teile und behebst Softwarefehler.
Als Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration solltest du technisches Verständnis mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein kombinieren. Außerdem sind eine sorgfältige Arbeitsweise und Geschicklichkeit im Umgang mit stromführenden Bauteilen essentiell in diesem Beruf.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberatung oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.
Die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker-Ausbildungen nach §66 BBiG / §42r HwO erhalten Sie ebenfalls von der Ausbildungsberatung.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.