Berufe A-Z - Fachpraktiker für Büromanagement (m/w/d)
Fachpraktiker/in für Büromanagement ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen.
- Fachpraktiker/innen für Büromanagement arbeiten im Sekretariat mit.
- Sie erstellen mithilfe von Textverarbeitungssystemen Dokumente und Rechnungen. Dabei bearbeiten sie auch den Posteingang und -ausgang und verteilen Briefe bzw. machen diese versandfertig.
- Sie wirken außerdem bei der Abwicklung von Kundenanfragen mit und unterstützten Mitarbeiter bei der Bearbeitung von Reklamationen.
- Fachpraktiker/innen für Büromanagement arbeiten auch im Finanz- und Rechnungswesen, im Lager, im Einkauf und in der Auftragsbearbeitung. Hier machen sie vor allem die Buchhaltung, übernehmen den Kundenkontakt und erstellen Statistiken.
Quelle: Agentur für Arbeit
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberatung oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.
Die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker-Ausbildungen nach §66 BBiG / §42r HwO erhalten Sie ebenfalls von der Ausbildungsberatung.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.