Asbest - Fortbildungslehrgang Asbestsachkunde nach der TRGS 519, Anlage 5

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 250,00 €

Unterricht

06.06.2024

wochentags 09:00 - 16:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 UE

Anmeldeschluss 30.05.2024

Lehrgangsort

Vestische Straße 46
46117 Oberhausen
Ausbildungszentrum der Bauindustrie NRW

Infocenter Akademie

Tel. 0211 8795-423,-424

infocenter--at--hwk-duesseldorf.de

Angebotsnummer 97841309-0

Asbestsachkundige nach TRGS 519 müssen alle 6 Jahre ihr Wissen auffrischen.
Durch die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der neuen TRGS 519 (Stand 2014) wird eine eintgige staatlich anerkannte Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge werden auf Grundlage der Anlage 5 der neuen TRGS 519 durchgeführt.
Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von sechs Jahren absolviert werden muss. Wer also im 01. Januar 2011 einen Sachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar 2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit zählen ab dem Besuch des Lehrgangs.
Unser Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 ist bei der Bezirksregierung Dsseldorf staatlich anerkannt.

Inhalte

  • Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren; Berufskrankheiten
  • Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
  • Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Baustelleneinrichtung
  • Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
  • Hinweise zur Entsorgung

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der Sachkunde nach Anlage 4 A,B und C der TRGS 519.

Abschluss

Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

Lehrplan

Zertifizierung