BetriebswirtschaftBetriebsberatung - Unser Angebot
Gründen, wachsen, festigen, Ideen umsetzen, Krisen überstehen, Nachfolge regeln – als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie in vielen Themen gefordert. Kaufmännisch, technisch und rechtlich immer auf dem neuesten Stand zu sein, ist neben den alltäglichen Aufgaben nur schwer möglich. Darum stellen wir Ihnen unser Expertenteam zur Seite. Betriebswirtinnen und Betriebswirte, Technikerinnen und Techniker sowie Juristinnen und Juristen unterstützen Sie in fast allen Fragen zur Unternehmensführung.
Unsere Beratungsleistung wird von Ihren Mitgliedsbeiträgen mitfinanziert und aus Mitteln der Gewerbeförderung des Bundes- und des Landeswirtschaftsministeriums bezuschusst. Das ermöglicht uns eine bedarfsgerechte und neutrale Beratung.
Die Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Miniseriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW.
Datenschutzhinweis
Die Beratung erfolgt gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HWO. Sie ist für Existenzgründende und Mitglieder der Handwerkskammer kostenfrei.
Die Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Beihilfe für organisationseigene Betriebsberatung ist von der Beratungsdauer abhängig und kann einen Höchstbetrag von 1200 Euro erreichen (dieser Höchstbetrag setzt sich zusammen aus max. 800 Euro Bundesförderung und max. 400 Euro Landesförderung NRW). Bei Inanspruchnahme einer weiteren De-minimis-Beihilfe ist Auskunft über die für die organisationseigene Beratung beantragte Beihilfe zu geben.
Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Berater. Rechtsansprüche wegen der Anwendung der Ratschläge können gegen die Berater oder die Handwerkskammer nicht begründet werden. Die Berater beraten ausschließlich auf der Grundlage des von der beratenen Person geschilderten Sachverhalts inkl. der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Haftung bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben seitens der beratenen Person ist ausgeschlossen. Die Handwerkskammer erbringt keine insolvenzrechtliche oder steuerliche Beratung. Daher ist in diesem Bereich jegliche Haftung im rechtlich weitestgehend zulässigen Umfang ausgeschlossen. Wir sichern Ihnen zu, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unberechtigte Dritte weiter zu geben – lediglich an die Zuschussgeber zur Prüfung.
Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer betrieblichen Beratung. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschließlich an den Fördermittelzuschussgeber zum Zweck der Überprüfung der rechtmäßigen Vergabe von Fördermitteln statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für Ihre Beratung und die Überprüfung der rechtmäßigen Vergabe von Fördermitteln nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Durchführung der Beratung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
Sie können unsere Datenschutzbeauftragte erreichen unter: datenschutz@hwk-duesseldorf.de