
Wege ins Handwerk
Eine Ausbildung im Handwerk ist nicht nur der Einstieg ins Berufsleben, sondern hat auch echte Zukunft. Doch wie läuft eine Ausbildung ab? Gibt es andere Wege? Hier findest Du alle Antworten.
Der erste Schritt:
Welcher Beruf passt zu mir?
"Was soll ich nur werden?" Das ist doch klar: Handwerker! Schließlich hast Du die Wahl zwischen 130 spannenden Handwerksberufen.
- Welche Möglichkeiten bietet eine Ausbildung im Handwerk?
- Wie kommt man an einen passenden Ausbildungsplatz?
- Und was muss man bei der Bewerbung beachten?
Unsere Ausbildungsberaterinnen und -berater unterstützen Dich bei Deiner Berufswahl, Bewerbung und Lehrstellensuche. Schau auch mal in unsere Online-Ausbildungsbörse .
Praktikum: Erst ausprobieren - dann einsteigen!
Für den ersten Kontakt mit dem späteren Beruf ist ein Praktikum ein guter Weg. Jugendliche erhalten Einblick in das Berufsleben, können Kontakte knüpfen und Erfahrung gewinnen. Praktika machen sich gut in künftigen Bewerbungen und können entscheidend für die Einstellung sein. Und Betriebe haben den Vorteil, dass sie den möglichen Auszubildenden frühzeitig kennenlernen.
Welche Praktikumsarten gibt es?
- Schülerpraktikum: Pflicht in den Klassen 9, 10 oder 11 der allgemeinbildenden Schulen.
Dauer: 2 bis 3 Wochen. - Ferienpraktikum: Freiwillig, ohne schulischen Bezug.
Schüler müssen min. 15 Jahre alt sein. Mehr als 4 Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr sind für unter 18-Jährige nicht erlaubt. - Praktikum - vorgeschrieben für die Berufsausbildung oder das Studium. Hier gibt es gesonderte Regelungen, die beim jeweiligen Träger zu erfragen sind.
Langzeitpraktikum - Einstiegsqualifizierung
Nicht immer klappt der Sprung von der Schule in den Beruf auf Anhieb. Wer kein Jahr verlieren möchte, für den ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) eine Alternative. Daran teilnehmen können Jugendliche, die bis zum 30. September eines jeden Jahres noch keinen Ausbildungsvertrag oder eingeschränkte Vermittlungschancen haben. Ziel ist die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten, um die Praktikaten auf eine anschließende Berufsausbildung vorzubereiten.
- Vermittlung von Bewerbern aus den Vorjahren ab 1. August möglich
- Die Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Betriebs monatlich nachträglich Teile der Vergütung (max. 243 Euro) und den pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 121 Euro.
- Dauer: 6 bis 12 Monate
- Vertragsbeginn: in der Regel zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres
- Nach Ablauf erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Handwerkskammer und ein Zeugnis vom Betrieb. In Einzelfällen können die Zeiten der EQ auch auf die nachfolgende Ausbildung in demselben Beruf angerechnet werden.
Praktikumsbörse
Praktikumsplätze suchen
Praktikumsplätze anbieten (für Betriebe)
Downloads/Links
Leitfaden auf der Webseite des Arbeitsministeriums NRW
Downloads Einstiegsqualifizierung
Duale Ausbildung - So geht's
Die Berufsausbildung wird als dual bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten - im Betrieb und in der Berufsschule - stattfindet. Im Betrieb überwiegen die praktischen, in der Berufsschule die theoretischen Inhalte.
Ausbildung im Betrieb
- Richtet sich nach der Ausbildungsordnung (Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen für die jeweiligen Berufe)
- Ergänzung durch Kurse in überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Dort werden aktuelle Techniken und Technologien vermittelt, die zu den praktischen Aufgaben ihrer Berufsausbildung gehören.
Ausbildung an der Berufsschule
- Landeseinheitliche Lehrpläne, die vom Schulministerium erlassen werden
- Berufsbezogene Fächern sowie Fächer wie Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde oder Sport
- Unterricht wöchentlich an ein oder zwei 8-stündigen Unterrichtstagen oder wochenweise im Block
- Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Berufsschulabschluss
Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom beruflichen Abschluss (Gesellen-/ Abschlussprüfung) zuerkannt.
Gleichwertig mit dem Abschluss der Hauptschule nach der Klasse Typ A. Wer die Berufsschule mit der Gesamtnote 3,0 oder besser abschließt, seine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besteht und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen kann, erhält den Abschluss Fachoberschulreife.
Auch der Abschluss Fachhochschulreife kann in der Berufsschule erreicht werden, wenn die Voraussetzungen zur Erreichung der Fachoberschulreife erfüllt und zusätzlich Fächer besucht werden, die für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlich sind.
Ausbildungdauer
Sie beträgt - je nach Beruf - zwischen 2 und 3½ Jahren. Eine Verkürzung oder Verlängerung bzw. eine Teilzeitberufsausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ausbildung im Ausland
Bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit kann - in Absprache mit dem ausbildenden Betrieb - im Ausland absolviert werden.
Ausbildung in Teilzeit
Während Teilzeit im Arbeitsleben selbstverständlich ist, geht man in der Ausbildung in der Regel immer noch von einer 40-Stunden-Woche aus. Doch das muss nicht sein: Bei berechtigtem Interesse kann auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Betrieb die Arbzeitszeit verkürzt werden. Ein berechtigtes Interesse liegt z. B. bei Auszubildenden vor, die ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. Eine wöchentliche Mindestausbildungszeit von 25 Stunden soll nicht unterschritten werden.
Dauer
Die Teilzeitausbildung führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Im Einzelfall kann die Teilzeitausbildung aber mit einer Verlängerung der kalendarischen Ausbildungsdauer verbunden werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Die Vereinbarungen sind im Ausbildungsvertrag festzuhalten.
Berufsschule
Der Teilzeitauszubildende muss den Berufsschulunterricht vollständig besuchen. Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die wöchentliche Ausbildungszeit erfolgt nach allgemeinen Grundsätzen.
Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit ist hierfür irrelevant. Teilzeitauszubildende, die an genauso vielen Tagen wie Vollzeitauszubildende arbeiten, haben den gleichen Urlaubsanspruch. Arbeiten Teilzeitauszubildende an weniger Tagen in der Woche als Vollzeitauszubildende, ist der Urlaub entsprechend zu kürzen.
Ausbildungsinhalte
Die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen müssen bei einer Teilzeitausbildung vollständig besucht werden. Die Ausbildungsinhalte werden an die Teilzeitausbildung angepasst. Da es sich bei den Teilzeitausbildungen immer um Einzelfälle handelt, sind diese mit dem jeweils zuständigen Ausbildungsberater abzustimmen.
Ausbildung im Verbund
Bei einem Ausbildungsverbund schließen sich mehrere Betriebe (mindestens zwei) zusammen, um gemeinsam einen Lehrling auszubilden. Der Auszubildende wechselt phasenweise in einen Partnerbetrieb, um dort die Arbeiten zu erlernen, die der Verbundpartner nicht vermitteln kann. Interessant ist dieses Ausbildungsmodell besonders für hoch spezialisierte Unternehmen. Aber auch für Betriebe, die neu gegründet wurden, die zu klein sind oder denen es an fachlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Ausbildung fehlt.
Eine Ausbildung im Verbund wird gefördert. Bezuschusst werden Personal- und Sachkosten für betriebliche Ausbildungsplätze in Ausbildungsverbünden.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Es muss sich um einen Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer handeln.
- Der Betrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt, kann nicht alle nach der Ausbildungsordnung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im vollen Umfang vermitteln.
- Dieser Betrieb darf noch nicht oder nicht mehr als zwei Ausbildungsjahrgänge in den zurückliegenden drei Jahren ausgebildet haben.
- Mindestens sechs Monate der betrieblichen Ausbildung müssen von einem oder mehreren Verbundpartnern übernommen werden.
- Die Verbundbetriebe müssen in Nordrhein-Westfalen ansässig sein.
Höhe der Förderung
Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschuss gewährt, d. h. die bereit gestellten Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
Der Zuschuss beträgt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz.
Die Auszahlung wird vom Nachweis der besetzten Ausbildungsplätze abhängig gemacht. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet, reduziert sich die Bewilligungssumme bzw. kann vollständig zurückgefordert werden.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Ausbildungsbeginn (für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) dem Versorgungsamt Köln vorliegen.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses. Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Duales Studium: Kombination von Studium und Lehre
Mit einem dualen Studium erreichen (Fach-)Abiturienten einen Hochschulabschluss mit integrierter Lehre oder intensiven Praxisphasen. Die Studierenden können von Anfang an ihr gelerntes theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen.
Die Handwerkskammer Düsseldorf kooperiert mit:
- FOM Hochschule für Ökonomie und Management (Studienorte: u.a. Düsseldorf, Essen, Duisburg und Wesel)
- Westfälischen Hochschule (Studienort: Gelsenkirchen).
- Hochschule Bochum (Studienort: Velbert/Heiligenhaus)
- Bergische Universität Wuppertal
- Akademie der Augenoptik (Studienort: Knechtsteden bei Köln)
Zur Auswahl stehen folgende Studiengänge:
Bachelor of Arts (B. A.) in Business Administration
Bachelor of Engineering (B. Eng.) in Elektrotechnik
Hochschule Bochum: Elektrotechnik
Bachelor of Engineering (B. Eng.) in Maschinenbau
Hochschule Bochum: Maschinenbau
Bachelor of Engineering (B. Eng.) in Mechatronik und Produktentwicklung
Hochschule Bochum: Mechatronik und Produktentwicklung
Bachelor of Engineering (B. Eng.) in Versorgungs- und Entsorgungstechnik
Bachelor of Engineering (B. Eng.) in Wirtschaftsingenieurwesen/Facility Management
Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen
Bachelor of Engineering (B. Eng.) in Bauingenieurwesen
Bergische Universität Wuppertal in Kooperation mit dem BZB in Krefeld
Bachelor of Science (BSc) Optometrie
Akademie der Augenoptik in Kooperation mit der FH Aachen
Ansprechpartner
Triales Studium: Handwerksmanagement - Betriebswirtschaftslehre
Das triale Studium kombiniert berufliche und akademische Bildung. Absolventen entwickeln sich zum Spezialisten im Handwerk mit umfangreichen betriebswirtschaftlichen Wissen. Sie erlangen drei Abschlüsse: Geselle - Meister - Bachelor of Arts (Handwerksmanagement). Das Studienprogramm ist eine Kooperation der Handwerkskammer Düsseldorf, den Kreishandwerkerschaften Mönchengladbach und Niederrhein, dem Berufskolleg für Technik und Medien in Mönchengladbach und der Hochschule Niederrhein.
Info-Abende in der Hochschule Niederrhein
Studieninteressierte und Betriebe können sich über die Struktur und die Inhalte des Studiums informieren. Die Infoveranstaltungen finden regelmäßig statt. Termine unter www.triales-studium.nrw
Zielgruppe
Interessierte, die sich eine gleichzeitige Qualifizierung in einem Handwerksberuf und im betriebswirtschaftlichen Bereich wünschen. Der Studiengang beginnt mit Aufnahme der Ausbildung im Handwerk.
Wer bereits über eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung verfügt und derzeit in einem gültigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann sich ebenfalls bewerben. In diesem Fall wird die Ausbildung angerechnet, und Interessierte absolvieren ausschließlich den Meister- sowie Bachelor-Abschluss.
Vorteile für Studierende
Die Studierenden erwerben drei Abschlüsse in nur einem Studiengang und entwickeln sich somit zum Spezialisten im Gewerk bei gleichzeitiger Beherrschung umfangreicher betriebswirtschaftlicher Kenntnisse.
Vorteile für Betriebe
Für Unternehmen bietet der triale Studiengang Qualifizierung und Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses im Handwerk. Die Studierenden erlernen während des Studiums handwerkliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse gleichermaßen. Zudem wird eine frühe Bindung an den Ausbildungsbetrieb erreicht.
Alle Infos zum Studium
Ansprechpartner
Rebecca Haag
Referentin für Studien- und Hochschulfragen
Fax 0211 8795-602
rebecca.haag--at--hwk-duesseldorf.de